Bei der Unfallversicherung der Ammerländer sind auch Nahrungsmittelvergiftungen und ähnliche Schäden durch die Einnahme von Stoffen mitversichert, wenn der versicherten Person deren Schädlichkeit nicht bewusst war. So besteht Schutz, wenn jemand unwissentlich etwas Schädliches zu sich nimmt.
Mitversichert ist die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (zum Beispiel eine Nahrungsmittelvergiftung).
Was bedeutet das konkret?
Nimmt eine versicherte Person Stoffe zu sich, ohne zu wissen, dass diese schädlich sind, ist ein daraus entstehender Schaden mitversichert. Ein Beispiel dafür ist eine Nahrungsmittelvergiftung. Entscheidend ist, dass der versicherten Person die Schädlichkeit nicht bewusst war.
Häufige Fragen
Ist eine Nahrungsmittelvergiftung im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war, ist mitversichert. Als Beispiel wird ausdrücklich die Nahrungsmittelvergiftung genannt.
Welche Voraussetzung muss für den Schutz erfüllt sein?
Der versicherten Person darf die Schädlichkeit der eingenommenen Stoffe nicht bewusst gewesen sein.
Gilt der Schutz auch für andere schädliche Stoffe außer Nahrungsmitteln?
Ja, mitversichert ist allgemein die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war; die Nahrungsmittelvergiftung ist dabei nur ein Beispiel.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017