Bei der Ammerländer Unfallversicherung sind Gesundheitsschäden mitversichert, die eine versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Versuch, Menschen, Tiere oder Sachen zu retten, bewusst in Kauf nimmt – sie gelten trotzdem als unfreiwillig erlitten und damit als Unfall.
Nimmt die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert. Das gilt in folgenden Situationen:
- bei rechtmäßiger Verteidigung
- bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Was bedeutet das konkret?
Wer sich rechtmäßig verteidigt oder versucht, Menschen, Tiere oder Sachen zu retten, riskiert dabei manchmal bewusst eine gesundheitliche Schädigung. Solche Schäden gelten trotzdem als unfreiwillig erlitten. Dadurch sind sie über den Versicherungsschutz mitversichert.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich eine Verletzung bei einer Rettungsaktion bewusst riskiert habe?
Ja. Nimmt die versicherte Person bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Sind Verletzungen bei einer rechtmäßigen Verteidigung mitversichert?
Ja. Auch bei rechtmäßiger Verteidigung gelten bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Warum gelten bewusst in Kauf genommene Schäden trotzdem als unfreiwillig?
Weil die Bedingungen festlegen, dass solche Schäden bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Rettungsbemühungen als unfreiwillig erlitten gelten und dadurch in den Versicherungsschutz einbezogen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017