Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer eine sofortige Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen, wenn diese den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt – ab diesem Zeitpunkt sinkt auch die Prämie entsprechend. Wurde die Überversicherung dagegen in betrügerischer Absicht geschlossen, ist der Vertrag nichtig.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. So wird die Überversicherung beseitigt.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ist die Versicherungssumme deutlich höher als der tatsächliche Wert des versicherten Interesses, liegt eine Überversicherung vor. In diesem Fall kann jede Vertragspartei verlangen, dass die Versicherungssumme sofort gesenkt wird, wodurch sich auch die Prämie entsprechend verringert. Wurde die Überversicherung jedoch absichtlich zur unrechtmäßigen Bereicherung abgeschlossen, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn meine Versicherungssumme viel höher ist als der Gebäudewert?
Wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Was passiert mit der Prämie nach einer Herabsetzung wegen Überversicherung?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens gilt für die Prämie der Betrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von Anfang an mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Was gilt, wenn die Überversicherung in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurde?
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung geschlossen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022