Beim Exclusiv-Schutz der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer übernimmt der Versicherer bis 1.000 Euro je Versicherungsfall die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind – ohne generellen Selbstbehalt. Zusätzlich sind Schäden durch unmittelbar eindringenden Niederschlag bis 3.000 Euro mitversichert, wobei bestimmte Ursachen wie Grundwasser, Überschwemmung oder unverschlossene Fenster ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung der Regelung zu den versicherten Kosten – die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind. Voraussetzung ist, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 1.000,- EURO begrenzt. Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Eindringen von Niederschlägen
Abweichend von der genannten Regelung sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Niederschlag entstehen, im Exclusiv-Schutz bis 3.000,- EURO mitversichert.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch:
- Eindringen von Niederschlag durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung / Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- einen durch Witterungsniederschläge hervorgerufenen Rückstau
Was bedeutet das konkret?
Stürzt auf dem Versicherungsgrundstück ein Baum durch Blitzschlag oder Sturm um, übernimmt der Versicherer die Kosten für Entfernen, Abtransport und Entsorgung – allerdings nur, wenn sich der Baum nicht von selbst erholen kann und er nicht schon vorher abgestorben war. Diese Leistung ist auf 1.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt, ohne dass ein Selbstbehalt abgezogen wird. Zusätzlich sind Schäden durch unmittelbar eindringenden Niederschlag bis 3.000 Euro mitversichert, jedoch nicht bei bestimmten Ursachen wie offenstehenden Fenstern, Grundwasser, Überschwemmung oder Rückstau.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für das Beseitigen eines umgestürzten Baumes übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind, sofern keine natürliche Regeneration zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung für umgestürzte Bäume?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 1.000,- EURO begrenzt. Ein genereller Selbstbehalt wird nicht abgezogen.
Sind Schäden durch eindringenden Niederschlag versichert?
Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Niederschlag sind im Exclusiv-Schutz bis 3.000,- EURO mitversichert.
Welche Niederschlagsschäden sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Niederschlag, der durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen eindringt, Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sowie durch einen von Witterungsniederschlägen hervorgerufenen Rückstau.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022