Im Exclusiv-Schutz der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer sind über den Grundschutz hinaus zahlreiche Feuerrisiken abgesichert: Nutzwärmeschäden, Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung, Überspannung durch Blitz an elektrischen Einrichtungen, im Bau befindliche Gebäude, Anprall fremder Fahrzeuge, Überschalldruckwellen, Explosionen durch Blindgänger aus beendeten Kriegen, Feuerlöschkosten sowie die Wiederbepflanzung beschädigter Gärten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Feuer-Nutzwärmeschäden
Versichert sind auch die als Brandschäden bezeichneten Nutzwärmeschäden.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Teilen des Gebäudes
Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Feuer-Rohbauversicherung
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz) gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten. Mitversichert sind bei Neu- / Rohbauten die zum Bau des Gebäudes bestimmten Baustoffe, die auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe lagern, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Anprall von fremden Fahrzeugen
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Fahrzeuganprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Gebäuden durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
Überschalldruckwellen
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen (durch ein Flugzeug verursacht) zerstört oder beschädigt werden. Versicherungsschutz besteht nur, soweit der Versicherungsnehmer die beschädigte Sache hiergegen nicht besonders versichern kann.
Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Feuerlöschkosten
Ersetzt werden die notwendigen Kosten für Löschmittel, insbesondere das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte. Sofern eine gesetzliche Leistungspflicht des Versicherungsnehmers als Gebäudeeigentümer besteht, werden auch Löschmittelkosten der Feuerwehr ersetzt.
Wiederbepflanzung von Gärten
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Schäden an den gärtnerischen Anlagen bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen, sofern diese gärtnerischen Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück durch ein ersatzpflichtiges Feuerereignis so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Bereits abgestorbene Bepflanzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert die Feuerabsicherung deutlich: Neben Nutzwärmeschäden sind Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung sowie Überspannung durch Blitz mitversichert. Auch Rohbauten, der Anprall fremder Fahrzeuge, Überschalldruckwellen durch Flugzeuge und Explosionen durch Blindgänger aus beendeten Kriegen fallen unter den Schutz. Zudem werden Feuerlöschkosten übernommen und die Wiederbepflanzung von Gärten bis zu 1.500 Euro je Versicherungsfall ersetzt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß mitversichert?
Ja. Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Schäden durch dauernde Einwirkung sind nicht versichert.
Wie lange ist ein Rohbau über die Feuer-Rohbauversicherung geschützt?
Das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz) ist gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten versichert. Mitversichert sind auch die zum Bau bestimmten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Bis zu welchem Betrag wird die Wiederbepflanzung von Gärten ersetzt?
Die Entschädigung für die Beseitigung von Schäden an gärtnerischen Anlagen bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen ist je Versicherungsfall auf 1.500 Euro begrenzt. Voraussetzung ist ein ersatzpflichtiges Feuerereignis, durch das eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist; bereits abgestorbene Bepflanzungen sind ausgeschlossen.
Ist der Anprall eines fremden Fahrzeugs am Gebäude abgesichert?
Ja. Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Berührung des Gebäudes durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, Bewohnern oder Besuchern gelenkt wurden. Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022