Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung richtet sich der Gerichtsstand für Klagen nach dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Klagt der Versicherungsnehmer, stehen ihm neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht an seinem Wohnort offen; klagt der Versicherer, ist ausschließlich das Wohnsitzgericht des Versicherungsnehmers zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kann zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes gewählt werden.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag örtlich zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er zwischen den gesetzlichen Gerichtsständen und dem Gericht an seinem Wohnort wählen. Klagt der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich dessen Wohnsitzgericht zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes in Betracht.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch bei dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – falls keiner besteht – Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder ersatzweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gilt für betriebliche Versicherungen ein besonderer Gerichtsstand?
Ja. Bei betrieblichen Versicherungen kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer seine Ansprüche zusätzlich bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer keinen Wohnsitz hat?
Fehlt ein Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers zur Zeit der Klageerhebung maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022