Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer muss sich der Versicherungsnehmer das Wissen und Verhalten seiner Repräsentanten wie eigenes Wissen und Verhalten zurechnen lassen. Wer also für den Versicherungsnehmer die Stellung eines Repräsentanten einnimmt, dessen Kenntnis und Handeln wirken unmittelbar auf den Versicherungsnehmer zurück.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer auftritt, wird deren Wissen und Verhalten so behandelt, als handle es sich um das Wissen und Verhalten des Versicherungsnehmers selbst. Der Versicherungsnehmer kann sich also nicht darauf berufen, von etwas nichts gewusst oder etwas nicht selbst getan zu haben, wenn sein Repräsentant davon Kenntnis hatte oder entsprechend gehandelt hat.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Repräsentant von einem Umstand wusste, ich selbst aber nicht?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Das Wissen des Repräsentanten wird also so behandelt, als hätte der Versicherungsnehmer es selbst gehabt.
Hafte ich auch für das Verhalten meines Repräsentanten?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022