Wer eine Wohngebäudeversicherung bei der Ammerländer abgeschlossen hat, erhält im Exclusiv-Schutz vollen Ersatz für grob fahrlässig verursachte Schäden bis 10.000 Euro und profitiert von der Mitversicherung von Zubehör, Grundstücksbestandteilen sowie Um- und Ausbauten. Ebenfalls geregelt sind der Einschluss innerer Unruhen, künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag, generelle Selbstbehalte ab einem Gebäudealter von 6 Jahren sowie die Voraussetzungen einer Prämienanpassung.
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz auch vollen Ersatz für Schäden bis 10.000 Euro, die der Versicherungsnehmer grob fahrlässig durch positives Tun oder Unterlassen herbeigeführt hat.
Übersteigt der Schaden bei einem Versicherungsfall diesen Betrag, gilt für den übersteigenden Teil die entsprechende Regelung zur grob fahrlässigen Herbeiführung.
Unabhängig von dieser Vereinbarung macht der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nur noch bei Verletzung der vereinbarten Sicherheitsvorschriften von dem Recht Gebrauch, die Folgen der Obliegenheitsverletzung zu berücksichtigen.
Mitversicherung von weiterem Zubehör / Grundstücksbestandteilen
Folgende Grundstücksbestandteile und folgendes Zubehör sind mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden:
- Freistehende Antennen
- Markisen
- Schilder
- Pergolen
- Terrassenbefestigungen
- Wärme- und Elektrizitätszähler
Dies gilt auch, soweit sie sich in fremdem Eigentum befinden und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Mitversicherung von Um- und Ausbauten
Es besteht Versicherungsschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen über die laufende Versicherungsperiode hinaus, wenn diese 3 % der Versicherungssumme nicht überschreiten.
Innere Unruhen
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsfall auf innere Unruhen zurückzuführen ist. Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Künftige Leistungsverbesserungen
Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Generelle Selbstbehalte ab Gebäudealter 6 Jahre
Bei der Leistung von Entschädigungen werden ab einem Gebäudealter von 6 Jahren die folgenden Selbstbehalte in Abzug gebracht:
- Bis zu einem Gebäudealter von 20 Jahren besteht je Entschädigungsleistung grundsätzlich ein Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro.
- Ab einem Gebäudealter von 21 Jahren bis zu einem Gebäudealter von 40 Jahren beträgt der Selbstbehalt je Entschädigungsleistung 500 Euro.
- Ab einem Gebäudealter von 41 Jahren beträgt der Selbstbehalt je Entschädigungsleistung 1.000 Euro.
Prämienanpassungsklausel
Der Versicherer ist berechtigt, seine Tarife für die Wohngebäudeversicherung (Prämiensatz in Promille für die einzelne Risikoart sowie Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz) mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen.
Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen. Preissteigerungen, die bereits in die Entwicklung des Anpassungsfaktors eingeflossen sind, werden dabei nicht noch einmal berücksichtigt.
Ergibt sich eine Anpassung, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Die sich aus einer Anpassung ergebenden Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Die sich aus einer Anpassung ergebende Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen oder die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erstattet grob fahrlässig verursachte Schäden bis zu einem festen Betrag voll und schränkt darüber hinaus die Kürzungsmöglichkeiten des Versicherers weitgehend ein. Zusätzlich sind bestimmtes Zubehör, Grundstücksbestandteile sowie wertsteigernde Um- und Ausbauten in gewissem Umfang mitversichert, und auch Schäden durch innere Unruhen sind gedeckt. Ab einem bestimmten Gebäudealter werden gestaffelte Selbstbehalte abgezogen, und der Versicherer darf die Prämie unter festgelegten Voraussetzungen an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen – bei Erhöhung mit einem Kündigungs- und Umstellungsrecht des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden grob fahrlässig verursachte Schäden im Exclusiv-Schutz ersetzt?
Der Versicherer leistet vollen Ersatz für grob fahrlässig durch positives Tun oder Unterlassen herbeigeführte Schäden bis 10.000 Euro. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, gilt für den übersteigenden Teil die entsprechende Regelung zur grob fahrlässigen Herbeiführung.
Welche Selbstbehalte gelten je nach Alter des Gebäudes?
Ab einem Gebäudealter von 6 Jahren werden Selbstbehalte abgezogen: bis 20 Jahre 250 Euro, ab 21 bis 40 Jahre 500 Euro und ab 41 Jahre 1.000 Euro je Entschädigungsleistung.
Sind Schäden durch innere Unruhen mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn der Versicherungsfall auf innere Unruhen zurückzuführen ist. Diese liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung die öffentliche Ruhe und Ordnung störend in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Welche Rechte habe ich, wenn der Versicherer die Prämie erhöht?
Die Prämienerhöhung wird spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt. Innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen oder die Umstellung auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022