Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung zahlt der Versicherer für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Anprall beziehungsweise Absturz eines Luftfahrzeugs zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Erklärt wird zudem, was jeweils genau unter diesen Gefahren zu verstehen ist und welche Schäden ausgenommen sind – etwa Erdbeben, Sengschäden oder Schäden durch Nutzfeuer.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben, und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird
Die Ausschlüsse für Sengschäden, für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen sowie für Brandschäden durch Nutzfeuer oder Wärme gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens im Sinne der versicherten Gefahren und Schäden sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, etwa dass ein Brand ein Feuer ist, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, darunter Erdbeben, Sengschäden sowie Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme. Einige dieser Ausschlüsse greifen aber dann nicht, wenn der Schaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in diesem Baustein abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, wenn dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Wann sind Überspannungs- oder Kurzschlussschäden nach einem Blitzschlag versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Sind Sengschäden mitversichert?
Sengschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens im Sinne der versicherten Gefahren sind.
Was gilt bei Schäden durch Erdbeben?
Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022