Nach einem Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar in Textform bis spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder wahlweise später bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode; kündigt der Versicherer, greift sie erst einen Monat nach Zugang.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag beenden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und der anderen Seite spätestens einen Monat nach Zahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort oder auf Wunsch zu einem späteren Termin, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall ausgesprochen werden?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. Sie ist in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, zu erklären.
Ab wann wirkt meine Kündigung als Versicherungsnehmer?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann aber bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022