Wie die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung die Entschädigung berechnet, richtet sich nach der vereinbarten Versicherungsform: In der gleitenden Neuwert- bzw. Neuwertversicherung sind bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten maßgeblich, in der Zeitwertversicherung der Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung. Geregelt sind außerdem Reparaturkosten, gemeiner Wert bei abbruchreifen Gebäuden, Kosten, Mietausfall, die Behandlung der Mehrwertsteuer, die Dreijahresfrist für den Neuwertanteil sowie die Kürzung bei Unterversicherung.
In der gleitenden Neuwertversicherung bzw. Neuwertversicherung
Im Versicherungsfall ist die Grundlage der Entschädigungsberechnung:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes (einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten) bei Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Restwerte werden angerechnet.
In der Zeitwertversicherung
Im Versicherungsfall ist die Grundlage der Entschädigungsberechnung:
- bei zerstörten Gebäuden der Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung,
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Restwerte werden angerechnet.
Entschädigungsberechnung bei gemeinem Wert
Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist, werden versicherte Sachen nur unter Zugrundelegung des erzielbaren Verkaufspreises ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert) entschädigt.
Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.
Mehrwertsteuer
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
- Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts gilt dies entsprechend.
Wiederherstellung und Wiederbeschaffung
In der gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung für zerstörte, beschädigte sowie zerstörte oder abhanden gekommene Sachen abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Die Regelung zur Mehrwertsteuer gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
In der Neu- und Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) – in der gleitenden Neuwertversicherung ohne Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung zum gemeinen Wert –, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, ob eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung besteht und ob das Gebäude zerstört oder nur beschädigt ist. Bei Neuwert zählen die Wiederherstellungskosten, bei Zeitwert wird die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abgezogen; Restwerte werden angerechnet. Den Neuwertanteil erhält der Versicherungsnehmer nur, wenn er innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sicherstellt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wird bei einer Zeitwertversicherung der volle Neuwert ersetzt?
Nein. Bei zerstörten Gebäuden ist Grundlage der Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Restwerte werden angerechnet.
Bekomme ich den Neuwertanteil auch, wenn ich nicht wieder aufbaue?
Den Anspruch auf den Neuwertanteil, also den Teil über dem Zeitwertschaden, erwirbt man nur, wenn man innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sicherstellt, die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zu verwenden. Wer die Entschädigung schuldhaft nicht dafür verwendet, muss den Neuwertanteil zurückzahlen.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. Das gilt auch für versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Bei Unterversicherung wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Das gilt auch für versicherte Kosten und Mietausfall bzw. Mietwert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022