Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) und durch Hagel abgesichert – etwa wenn Wind oder Hagel direkt auf versicherte Sachen oder Gebäude einwirken oder Gebäudeteile, Bäume und andere Gegenstände darauf werfen. Auch baulich verbundene Gebäude und Folgeschäden sind eingeschlossen, während Sturmflut, eindringender Regen durch nicht geschlossene Fenster sowie weitere Elementargefahren ausgenommen bleiben.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausnahme: Diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Laden- und Schaufensterscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden, die durch Sturm oder Hagel entstehen – sowohl durch die direkte Einwirkung als auch dadurch, dass Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder Gebäude geworfen werden. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h); ist die Windstärke nicht feststellbar, kann der Versicherungsnehmer sie unter bestimmten Voraussetzungen nachweisen. Hagel bedeutet festen Niederschlag in Form von Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, eindringenden Regen durch nicht geschlossene Fenster oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Wind in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch eindringenden Regen bei geöffneten Fenstern versichert?
Nein. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Welche Gebäude sind vom Sturm- und Hagelschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen. Ebenfalls ausgenommen sind Laden- und Schaufensterscheiben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022