Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer gelten vereinbarte Ratenzahlungen bis zu den festgelegten Zahlungsterminen als gestundet – doch alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder eine Entschädigung fällig wird.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beiträge in Raten zahlt, muss die einzelnen Raten erst zu den vereinbarten Terminen begleichen – bis dahin gelten sie als gestundet. Kommt der Versicherungsnehmer allerdings mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, dann werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort auf einmal zur Zahlung fällig.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, wenn die Raten als gestundet gelten?
Bei vereinbarter Ratenzahlung müssen die ausstehenden Raten erst bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen bezahlt werden. Bis dahin gelten sie als gestundet.
Wann werden alle offenen Raten auf einmal fällig?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Wird bei einem Schadenfall der Restbeitrag sofort fällig?
Ja, wird eine Entschädigung fällig, so werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022