Wer bei der Ammerländer eine Wohngebäudeversicherung hat, muss versicherte Sachen wie wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen lassen sowie leerstehende und kalte Gebäudeteile kontrollieren, beheizen oder die Wasserleitungen absperren und entleeren. Werden diese besonderen Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Die versicherten Sachen – insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen – stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren. Dort sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss sein Gebäude in gutem Zustand halten und Schäden zügig beheben lassen. Leerstehende und in der kalten Jahreszeit alle Gebäudeteile müssen regelmäßig kontrolliert und entweder beheizt oder die Wasserleitungen abgesperrt und entleert werden. Hält er sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer, um mein Gebäude versichert zu halten?
Sie müssen die versicherten Sachen – vor allem wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen – in ordnungsgemäßem Zustand halten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen lassen. Zudem müssen nicht genutzte Gebäudeteile jederzeit kontrolliert und deren Wasseranlagen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und dies genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ müssen dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheiten nicht einhalte?
Bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, oder er wird ganz oder teilweise leistungsfrei.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022