Wie sich die Prämie in der gleitenden Neuwertversicherung der Ammerländer Wohngebäudeversicherung berechnet und jährlich verändert, hängt von der Versicherungssumme „Wert “, dem vereinbarten Prämiensatz und dem Anpassungsfaktor ab. Dieser Faktor wird zum 1. Januar jedes Jahres neu ermittelt, wobei der Baupreisindex zu 80 Prozent und der Tariflohnindex zu 20 Prozent einfließen; einer Prämienerhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.
Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind:
- die Versicherungssumme „Wert 1914“
- der vereinbarte Prämiensatz
- der Anpassungsfaktor
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet, indem die vereinbarte Grundprämie 1914 mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor multipliziert wird. Die Grundprämie 1914 ergibt sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz.
Anpassung der Prämie
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die folgenden beiden Indizes verändert haben:
- der für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude
- der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei der Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt. Der jeweilige Index wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist. Er erfolgt durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Mit dem Widerspruch wird die Erhöhung nicht wirksam.
Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie. Die Versicherungssumme ergibt sich in diesem Fall aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die jährliche Prämie ergibt sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“, dem Prämiensatz und einem Anpassungsfaktor, der jedes Jahr zum 1. Januar neu berechnet wird. In den Faktor fließen die Entwicklung des Baupreisindexes (zu 80 Prozent) und des Tariflohnindexes (zu 20 Prozent) ein. Wer mit einer Erhöhung nicht einverstanden ist, kann ihr innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung in Textform widersprechen; dann bleibt der Vertrag zur bisherigen Prämie bestehen, allerdings entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Häufige Fragen
Wie wird die Jahresprämie in der gleitenden Neuwertversicherung ermittelt?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der vereinbarten Grundprämie 1914 – also der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz – multipliziert mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
Wann und wie ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Grundlage ist die Veränderung des Baupreisindexes für Wohngebäude (Mai des Vorjahres, zu 80 Prozent) und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (April des Vorjahres, zu 20 Prozent), beide vom Statistischen Bundesamt.
Kann ich einer Prämienerhöhung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen; die rechtzeitige Absendung genügt. Dann wird die Erhöhung nicht wirksam.
Was passiert nach einem Widerspruch mit meinem Vertrag?
Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft. Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Summe „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude vom Mai des Vorjahres. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr; das Recht auf Herabsetzung wegen erheblicher Überversicherung bleibt bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022