Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude samt Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und unmittelbar anschließenden Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück abgesichert – ergänzt um bestimmte Grundstückbestandteile wie Carports, Gartenhäuser, Einfriedungen und Wegebefestigungen bis zu festgelegten Größen, während Photovoltaikanlagen und elektronisch gespeicherte Daten nicht versichert sind.
Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und ihrem Gebäudezubehör. Dazu gehören auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Definitionen
- Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sein und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- Versicherungsgrundstück ist das Flurstück bzw. sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem oder den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden ausschließlich zugehörig ist.
Als Grundstückbestandteile gelten mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Carports bis 20 qm Grundfläche,
- Gartenhäuser bis 20 qm Grundfläche,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten,
- Masten- und Freileitungen,
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Ausschlüsse
- Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Wohngebäude mit fest eingefügten Bestandteilen, dem Zubehör und unmittelbar anschließenden Terrassen. Bestimmte Anlagen auf dem Grundstück wie Carports und Gartenhäuser bis 20 qm, Einfriedungen, Wegebefestigungen, Hundehütten, Masten und Beleuchtungen sind mitversichert. Nicht abgesichert sind dagegen Photovoltaikanlagen samt Zubehör, elektronisch gespeicherte Daten und Programme sowie bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer selbst nachträglich eingefügte Sachen.
Häufige Fragen
Sind Carports und Gartenhäuser auf dem Grundstück mitversichert?
Ja, Carports und Gartenhäuser gelten jeweils bis zu einer Grundfläche von 20 qm als mitversicherte Grundstückbestandteile, sofern sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.
Ist eine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Nein. Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Gehören Einbauküchen zu den versicherten Sachen?
Ja, Einbaumöbel bzw. Einbauküchen zählen zu den Gebäudebestandteilen, wenn sie individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Was gilt als Versicherungsort, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, gilt als Versicherungsort der Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich dem im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zugehörig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022