Die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Feuergefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen; jede dieser Gefahrengruppen lässt sich auch einzeln versichern. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen sowie Kernenergie und radioaktive Substanzen.
Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Jede dieser Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Dazu gehören Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Gefahrengruppen können auch jeweils einzeln versichert werden. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen sowie Kernenergie und radioaktive Substanzen – unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitwirken.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, außerdem Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Muss ich immer alle Gefahren zusammen versichern?
Nein. Jede der Gefahrengruppen – also Feuergefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – kann auch einzeln versichert werden.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Kernenergie?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022