Wie lange ein Wohngebäudevertrag der Ammerländer läuft und wann er endet, hängt von der im Versicherungsschein genannten Laufzeit ab: Verträge über mindestens ein Jahr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Laufzeiten über drei Jahren, kürzeren Verträgen unter einem Jahr, angemeldetem Grundpfandrecht eines Realgläubigers sowie beim Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln für Kündigung und Vertragsende.
Dauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Nachweis bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur unter folgenden Voraussetzungen wirksam. Der Versicherungsnehmer muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags eines von zwei Dingen nachgewiesen haben:
- dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war, oder
- dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Diese Regelung gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft so lange, wie es im Versicherungsschein steht. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vorher – gekündigt wird. Für mehrjährige Verträge, sehr kurze Verträge unter einem Jahr, den Fall eines angemeldeten Grundpfandrechts und den Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Bedingungen, wann und wie der Vertrag endet.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Wohngebäudevertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung bei der anderen Vertragspartei eingegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Bei mehrjährigen Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ein solcher Vertrag endet zum vorgesehenen Zeitpunkt automatisch. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kann ich kündigen, wenn ein Realgläubiger ein Grundpfandrecht angemeldet hat?
Für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges ist die Kündigung nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Vertragsablauf nachweist, dass das Grundstück zum spätestens zulässigen Kündigungszeitpunkt nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder der Realgläubiger zugestimmt hat. Bei einer Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall gilt dies nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022