Wird eine Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, ersetzt die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung den entgangenen Mietausfall samt fortlaufender Nebenkosten sowie den ortsüblichen Mietwert selbst genutzter Räume – längstens für zwölf Monate ab Eintritt des Versicherungsfalles. Auch zusätzliche Verluste durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen sind eingeschlossen, gewerblich genutzte Räume lassen sich gesondert vereinbaren.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben,
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Der Versicherer ersetzt auch einen zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert, der durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z. B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursacht wird.
Haftzeit
Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind. Der Ersatz erfolgt höchstens für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Gesondert versicherbar
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens: Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die Dauer von 12 Monaten ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit.
Haftzeit bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge des Schadens: War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Kann eine Wohnung nach einem Versicherungsfall nicht mehr genutzt werden, springt der Versicherer für den entgangenen Mietausfall samt laufender Nebenkosten oder für den ortsüblichen Mietwert selbst bewohnter Räume ein. Der Ersatz läuft, bis die Räume wieder benutzbar sind, längstens jedoch 12 Monate ab dem Versicherungsfall. Verzögert der Versicherungsnehmer die Wiederbenutzung schuldhaft, wird nur eingeschränkt gezahlt. Für gewerbliche Räume sowie für bestimmte Fälle nach Auszug oder bei nachgewiesener geplanter Vermietung gibt es besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall höchstens erstattet?
Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit Eintritt des Versicherungsfalles.
Bekomme ich auch etwas, wenn ich die betroffene Wohnung selbst bewohne?
Ja. Bei selbst bewohnten Wohnräumen, die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, wird der ortsübliche Mietwert einschließlich fortlaufender Nebenkosten ersetzt – vorausgesetzt, dass eine Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Sind auch gewerblich genutzte Räume abgedeckt?
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes gesondert vereinbart werden.
Wird gezahlt, wenn ich die Reparatur der Räume verzögere?
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022