Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer sind nach einem Versicherungsfall bestimmte notwendige Kosten mitversichert, etwa für das Aufräumen und den Abbruch beschädigter Sachen sowie für das Bewegen und Schützen anderer Sachen, damit versicherte Gegenstände wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können. Die Erstattung dieser Kosten ist auf einen vereinbarten Betrag begrenzt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten.
Aufräum- und Abbruchkosten
Versichert sind die Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen. Ebenso versichert sind die Kosten für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz sowie für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Versichert sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Die Entschädigung für die versicherten Aufräum- und Abbruchkosten sowie die versicherten Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt die Versicherung nicht nur den eigentlichen Sachschaden, sondern auch bestimmte Folgekosten, sofern sie notwendig sind. Dazu gehören das Aufräumen und der Abbruch beschädigter Sachen samt Abtransport, Ablagern und Vernichten der Reste. Ebenfalls versichert sind Kosten, die entstehen, wenn andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, um versicherte Gegenstände wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Für all diese Kosten gilt eine Obergrenze in Höhe des vereinbarten Betrags.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Schaden übernommen?
Übernommen werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten.
Was zählt zu den Aufräum- und Abbruchkosten?
Dazu zählen das Aufräumen und der Abbruch versicherter Sachen sowie das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern und Vernichten.
Wann werden Bewegungs- und Schutzkosten erstattet?
Sie werden erstattet, wenn zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung dieser Kosten?
Ja, die Entschädigung für die versicherten Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022