Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer gilt eine Gefahrerhöhung als anzeigepflichtig, wenn sich bestimmte Umstände am versicherten Gebäude ändern – etwa wenn ein Gebäude leer steht, das Dach im Rahmen von Baumaßnahmen entfernt wird, ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird oder das Gebäude nachträglich unter Denkmalschutz gestellt wird.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere dann vorliegen, wenn:
- sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,
- ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt wird,
- an einem Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt werden, in deren Verlauf das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder die das Gebäude überwiegend unbenutzbar machen,
- in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert wird,
- das Gebäude nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt wird.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt nennt Situationen, die als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gelten können. Dazu zählen Änderungen bei im Antrag abgefragten Umständen, der Leerstand eines Gebäudes oder seines überwiegenden Teils, bestimmte Baumaßnahmen, die Aufnahme oder Veränderung eines Gewerbebetriebs sowie ein nachträglicher Denkmalschutz. In solchen Fällen kann eine Meldung an den Versicherer erforderlich sein.
Häufige Fragen
Zählt Leerstand meines Hauses als Gefahrerhöhung?
Ja, wenn ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt wird, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen.
Muss ich Baumaßnahmen am Gebäude melden?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn bei Baumaßnahmen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder das Gebäude überwiegend unbenutzbar wird.
Was passiert, wenn ich einen Gewerbebetrieb im versicherten Gebäude aufnehme?
Wird in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein.
Ist nachträglicher Denkmalschutz relevant?
Ja, wenn das Gebäude nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt wird, kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022