Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer Frost- und sonstige Bruchschäden an wasserführenden Rohren und Installationen innerhalb sowie unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Gebäudes und leistet für Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserversorgung, Heizung, Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen. Klar geregelt ist zudem, welche Wasserschäden – etwa durch Regen, Grundwasser, Überschwemmung oder Plansch- und Reinigungswasser – ausdrücklich nicht versichert sind.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind
Ersetzt werden außerdem frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit:
- diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
- der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss unmittelbar ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage
- Sturm, Hagel
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Bruchschäden an wasserführenden Rohren und Installationen im Gebäude – etwa durch Frost – sowie unter bestimmten Bedingungen auch an Rohren außerhalb des Gebäudes, wenn diese versicherte Gebäude versorgen, auf dem Versicherungsgrundstück liegen und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Zusätzlich werden Nässeschäden ersetzt, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt. Nicht versichert sind dagegen bestimmte Wasserereignisse wie Regen aus Fallrohren, Grundwasser, Überschwemmung oder Plansch- und Reinigungswasser sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Sind Frostschäden an Heizkörpern und Armaturen mitversichert?
Ja. Frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und vergleichbaren Teilen von Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sind versichert.
Sind Rohre außerhalb des Gebäudes versichert?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Rohre müssen der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer muss die Gefahr tragen.
Zahlt der Versicherer bei einem Wasserschaden durch Überschwemmung oder Regenwasser?
Nein. Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind nicht versichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Rohre unter der Bodenplatte?
Nein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – sind nicht versichert. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten dagegen als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022