Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt hat. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ansprüche form- und fristgerecht sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken, während gegenüber Personen der häuslichen Gemeinschaft besondere Grenzen gelten.
Hat der Versicherungsnehmer einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Dieser Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein Recht, das zur Sicherung dieses Anspruchs dient, unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach dem Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherung einen Schaden bezahlt, übernimmt sie in gleicher Höhe die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer gegen einen Verantwortlichen hat. Gegen Personen aus dem eigenen Haushalt wird dieser Anspruch grundsätzlich nicht durchgesetzt, außer der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen; tut er das nicht, kann der Versicherer seine Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen einen Schadensverursacher, nachdem die Versicherung gezahlt hat?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht in dem Umfang auf den Versicherer über, in dem dieser den Schaden ersetzt. Dieser Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann die Versicherung Ansprüche gegen jemanden aus meinem Haushalt geltend machen?
Nein. Lebt die betreffende Person bei Eintritt des Schadens mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Was geschieht, wenn ich diese Pflichten verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022