Wird die Ammerländer Versicherung VVaG in der Sparte Glas aufgelöst, übernimmt grundsätzlich der Vorstand die Liquidation, wobei die Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen kann; ein nach Abschluss verbleibender Überschuss wird nach dem Verhältnis der zuletzt gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt, ein Fehlbetrag entsprechend durch Nachschüsse gedeckt.
Nach der Auflösung des Vereins wird die Liquidation durch den Vorstand durchgeführt. Die Mitgliedervertreterversammlung kann jedoch auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen. Diese fassen ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuss, wird dieser an die Mitglieder verteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge. Sie findet frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses statt.
Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.
Was bedeutet das konkret?
Löst sich der Verein auf, kümmert sich der Vorstand um die Abwicklung, sofern die Mitgliedervertreterversammlung nicht andere Personen dafür bestimmt. Bleibt am Ende Geld übrig, wird es entsprechend den zuletzt gezahlten Beiträgen unter den Mitgliedern aufgeteilt – frühestens ein Jahr nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses. Fehlt hingegen Geld, müssen die Mitglieder nach demselben Verhältnis Nachschüsse leisten.
Häufige Fragen
Wer führt die Abwicklung nach Auflösung des Vereins durch?
Grundsätzlich der Vorstand. Die Mitgliedervertreterversammlung kann jedoch auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen, die ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen.
Wie wird ein verbleibender Überschuss unter den Mitgliedern aufgeteilt?
Ein Überschuss wird nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt.
Wann darf ein Überschuss frühestens ausgezahlt werden?
Frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses.
Was passiert, wenn nach der Liquidation ein Fehlbetrag übrig bleibt?
Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise wie ein Überschuss, also nach dem Verhältnis der zuletzt gezahlten Beiträge, durch Nachschüsse der Mitglieder zu decken.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022