Die Auflösung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden, auf deren besonderen Zweck in der Einladung hinzuweisen ist. Der Antrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter gestellt werden, es gelten feste Beschlussfähigkeits- und Mehrheitsregeln, und ohne Bestandsübertragung erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Mitgliedervertreterversammlung ist in der Einladung hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliedervertreterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einzuberaumen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung aufgelöst werden, wobei auf den besonderen Zweck in der Einladung hingewiesen werden muss. Für den Antrag, die Beschlussfähigkeit und die Zustimmung gelten feste Mehrheiten sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Zusammen mit der Auflösung kann eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen beschlossen werden. Kommt es nicht zu einer Bestandsübertragung, erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag auf Auflösung des Vereins stellen?
Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Wie viele Mitgliedervertreter müssen für einen wirksamen Auflösungsbeschluss anwesend sein und zustimmen?
Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Fehlt die Beschlussfähigkeit, wird binnen vier Wochen eine neue Versammlung einberufen, die unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat.
Was passiert mit meinem Versicherungsvertrag, wenn der Verein aufgelöst wird?
Sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, erlöschen die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Kann der Bestand bei einer Auflösung auf ein anderes Unternehmen übertragen werden?
Ja, mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022