Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung fließt der Überschuss – nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen – in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen genutzt werden darf. Der Vorstand entscheidet über Auszahlung oder Anrechnung, und die Verteilung richtet sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge der berechtigten Mitglieder.
Der Überschuss, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt, wird der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Diese Rückstellung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die
- am Anfang eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind, und
- es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Ein am Jahresende verbleibender Überschuss wird zurückgestellt und darf nur dazu dienen, den Mitgliedern Beiträge zurückzuerstatten. Der Vorstand entscheidet, ob und wie viel davon ausgezahlt oder mit künftigen Beiträgen und Nachschüssen verrechnet wird. Wer wie viel erhält, richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge, wobei nur langjährige Mitglieder berechtigt sind.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Sie darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung der Überschüsse?
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist rückerstattungsberechtigt?
Berechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang des Geschäftsjahres, in dem die Rückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und dies auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Was gilt, wenn die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse angerechnet wird?
Wird die Anrechnung auf Nachschüsse beschlossen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022