Wie das Vereinsvermögen bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Glas angelegt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde; nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb flüssig bleiben muss, ist davon ausgenommen. Abweichungen von diesen Anlageregeln sind ausschließlich mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
Das Vereinsvermögen ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde anzulegen. Ausgenommen davon ist der Teil des Vermögens, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist.
Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das konkret?
Das Vermögen des Vereins muss so angelegt werden, wie es die gesetzlichen Regeln und die Aufsichtsbehörde vorschreiben. Nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb verfügbar bleiben muss, wird nicht angelegt. Will der Verein von diesen Regeln abweichen, braucht er dafür die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Nach welchen Regeln wird das Vereinsvermögen angelegt?
Es wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde angelegt.
Muss das gesamte Vermögen angelegt werden?
Nein. Der Teil, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist, wird nicht angelegt.
Sind Abweichungen von den Anlagevorschriften möglich?
Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022