Bei der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder des Vereins eigene Anträge für die Mitgliedervertreterversammlung stellen, sofern diese keine Fragen der Geschäftsführung betreffen und bis spätestens 1. Februar schriftlich beim Vorstand eingehen. Solche Anträge brauchen die Unterschrift von mindestens 200 Mitgliedern samt Mitglieds-Nummer, und Anträge außerhalb der Tagesordnung dürfen nur beschlossen werden, wenn kein Widerspruch erhoben wird.
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Diese Anträge sind spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder dürfen eigene Anträge einbringen, über die die Mitgliedervertreterversammlung entscheidet, solange es sich nicht um Fragen der Geschäftsführung handelt. Die Anträge müssen schriftlich bis zu einem festen Stichtag beim Vorstand vorliegen und von einer Mindestzahl an Mitgliedern mit Mitglieds-Nummer unterschrieben sein. Steht ein Antrag nicht auf der Tagesordnung, ist ein Beschluss nur möglich, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann müssen Mitglieder ihre Anträge einreichen?
Anträge sind spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Wie viele Unterschriften braucht ein solcher Antrag?
Der Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Können Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, solche Anträge können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Welche Anträge dürfen Mitglieder überhaupt einreichen?
Mitglieder können Anträge einreichen, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen und über die die Mitgliedervertreterversammlung beschließen soll.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022