Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlen die Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, kommen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Die Mitglieder haben ihre Beiträge jährlich im Voraus zu entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge einmal im Jahr vorab bezahlen. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach den vom Vorstand festgelegten Tarifen. Zahlt ein Mitglied nicht rechtzeitig, greifen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Häufige Fragen
Wann müssen die Beiträge gezahlt werden?
Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe der Beiträge?
Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was passiert, wenn ein Mitglied nicht rechtzeitig zahlt?
Bei Verzug eines Mitglieds gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022