Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder zu Nachschüssen verpflichtet werden, wenn Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Die Nachschuss-Beiträge sind auf höchstens einen Jahresbeitrag begrenzt und richten sich nach den zuletzt gezahlten Beträgen; auch ausgeschiedene Mitglieder müssen sich beteiligen.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht aus, um die Ausgaben eines Geschäftsjahres zu decken, sind die Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet. Diese Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Sie werden nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge bemessen.
Auch Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Zur Zahlung des Nachschussbeitrages werden die Mitglieder in der gleichen Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres – also Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen – nicht ausreicht, um alle Ausgaben zu decken, können die Mitglieder zu zusätzlichen Beiträgen herangezogen werden. Diese Nachschuss-Beiträge dürfen höchstens so hoch sein wie ein Jahresbeitrag und werden anhand der zuletzt gezahlten Beträge berechnet. Auch Mitglieder, die während des Jahres ausgeschieden sind, müssen sich daran beteiligen. Über die Nachschüsse und ihre Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder einen Nachschuss zahlen?
Ein Nachschuss ist fällig, wenn die Einnahmen, Rückstellungen und verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Wie hoch kann ein Nachschuss-Beitrag maximal ausfallen?
Die Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und werden nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge bemessen.
Müssen auch ausgeschiedene Mitglieder Nachschüsse leisten?
Ja, auch Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Höhe der Nachschüsse?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022