Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung wird für außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb eine Verlustrücklage von mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet; solange dieser Mindestbetrag nicht erreicht ist, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu, und pro Jahr darf sie nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) gebildet. Sie beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat – oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat –, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ist die Mindestrücklage erreicht und übersteigen zum Ablauf eines Geschäftsjahres die Einnahmen des Vereins die Ausgaben, so fließen der Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Das geschieht so lange, bis die Rücklage wieder 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Zudem darf sie nur so weit verwendet werden, dass sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt Geld für außergewöhnliche Verluste zurück und hält dafür eine Verlustrücklage von mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung vor. Ist dieser Mindestbetrag noch nicht erreicht, wird der gesamte Jahresüberschuss dorthin gelegt; danach fließen mindestens 10 % eines Überschusses zu, bis die 20 % wieder erreicht sind. Pro Jahr darf höchstens ein Viertel der Rücklage genutzt werden, und der Mindestbetrag darf dabei nicht unterschritten werden. Zusätzlich sind weitere freie Rücklagen möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen.
Was passiert mit dem Jahresüberschuss, solange der Mindestbetrag nicht erreicht ist?
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Wie viel darf jährlich aus der Verlustrücklage entnommen werden?
In einem Jahr dürfen nur bis zu 25 % der Gesamtsumme verwendet werden, und auch nur so weit, dass der Betrag der Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022