Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht oder den Versicherer nach dem Schadenfall arglistig über den Grund oder die Höhe der Leistung täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; rechtskräftige Strafurteile gelten dabei als Beweis.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich, muss der Versicherer nicht zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen, und zwar umso stärker, je schwerer das Verschulden wiegt. Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer nach dem Schadenfall bewusst über wichtige Umstände, entfällt die Leistung ebenfalls. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt in diesen Fällen als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles darf der Versicherer seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Welche Folgen hat eine Täuschung des Versicherers nach dem Schaden?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein rechtskräftiges Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung; ein Urteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022