Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen, also für eine versicherte Person. Die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch allein der Versicherungsnehmer ausüben, und die Auszahlung der Entschädigung sowie die Zurechnung von Kenntnis und Verhalten folgen klaren Vorgaben.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) abschließen. Die Rechte aus diesem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsnehmer kann eine Police für das Interesse einer anderen Person, des Versicherten, abschließen. Über die Rechte aus dem Vertrag verfügt allein der Versicherungsnehmer – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein in Händen hält. Für die Auszahlung der Entschädigung braucht es die Abstimmung zwischen beiden. Bei rechtlich bedeutsamer Kenntnis und beim Verhalten wird unter bestimmten Voraussetzungen auch der Versicherte berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einer Versicherung für fremde Rechnung ausüben?
Nur der Versicherungsnehmer, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Auszahlung der Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Der Versicherer kann vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer außerdem den Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangen.
Wird das Verhalten des Versicherten dem Versicherungsnehmer zugerechnet?
Soweit der Vertrag Interessen beider umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein eigenes Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022