Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten wie eigenes Wissen und Handeln anrechnen lassen. Was Personen wissen oder tun, die als Repräsentanten für den Versicherungsnehmer auftreten, wirkt somit unmittelbar für und gegen ihn.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer, so wird deren Wissen und Verhalten dem Versicherungsnehmer selbst zugerechnet. Das bedeutet, dass er so behandelt wird, als hätte er das entsprechende Wissen gehabt oder selbst gehandelt.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten meines Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was wird dem Versicherungsnehmer bei einem Repräsentanten zugerechnet?
Zugerechnet werden sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten des Repräsentanten.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022