In der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas abgesichert, für künstlerisch bearbeitetes Glas gilt eine Entschädigungsgrenze von 250 Euro je Versicherungsfall. Zusätzlich fallen unter anderem Glaskeramik-Kochflächen, Wintergartenscheiben, Aquarien und Glasbausteine unter den Schutz, während Kunststoffplatten, optische Gläser, Photovoltaikanlagen und Bildschirme ausgeschlossen sind.
Versicherte Sachen
Versichert sind:
- fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas.
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250,- EURO begrenzt.
Zusätzlich versicherte Sachen
Zusätzlich versichert sind:
- Glaskeramik-Kochflächen
- Scheiben von Wintergärten aus Glas
- Aquarien und Terrarien
- Duschkabinen aus Kunststoff
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- sonstige Scheiben und Platten aus Kunststoff
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
- Photovoltaikanlagen
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind vor allem fest eingebaute Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas. Für künstlerisch bearbeitetes Glas gibt es eine Höchstentschädigung von 250 Euro pro Versicherungsfall. Bestimmte weitere Sachen wie Glaskeramik-Kochflächen, Wintergartenscheiben, Aquarien, Terrarien, Duschkabinen aus Kunststoff und Glasbausteine sind zusätzlich mitversichert. Kunststoffplatten, optische Gläser, Geschirr, Photovoltaikanlagen, bereits vorbeschädigte Sachen sowie Bildschirme elektronischer Geräte gehören dagegen nicht zum Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Gläser sind grundsätzlich mitversichert?
Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Gibt es bei künstlerisch bearbeitetem Glas eine Höchstgrenze?
Ja, für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt.
Sind Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien abgedeckt?
Ja, zusätzlich versichert sind unter anderem Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, Scheiben von Wintergärten aus Glas, Duschkabinen aus Kunststoff sowie Glasbausteine und Profilbaugläser.
Sind Fernsehbildschirme und Computer-Displays versichert?
Nein, Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, wie Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022