Die Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt versicherte Sachen, die durch Bruch – also durch Zerbrechen – zerstört oder beschädigt werden. Nicht erstattet werden dagegen bloße Oberflächen- oder Kantenschäden wie Schrammen sowie Undichtwerden bei Isolierverglasungen; auch Schäden durch Feuer, Einbruch, Sturm oder Naturereignisse bleiben ausgenommen, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Nicht versichert sind außerdem Schäden, die durch die folgenden Ereignisse entstehen – soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus;
- Sturm, Hagel;
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt wird der Bruch von versicherten Sachen, also wenn Glas zerbricht und dadurch zerstört oder beschädigt wird. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Schrammen sowie undichte Randverbindungen bei Isolierverglasungen sind dagegen nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden durch bestimmte Gefahren wie Feuer, Einbruch, Sturm oder Naturereignisse, sofern dafür bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind in der Glasversicherung abgedeckt?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden.
Sind Kratzer oder Schrammen am Glas mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Schrammen oder Muschelausbrüche sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung, wenn eine Isolierverglasung undicht wird?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Glasschäden durch Sturm, Feuer oder Einbruch versichert?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeug-Anprall, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel sowie Überschwemmung, Erdbeben und andere Naturereignisse sind nicht versichert, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022