Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung ist die Mitgliedervertretung das oberste Organ und vertritt alle Mitglieder: Sie besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 selbst gewählten Mitgliedern, die für sieben Jahre gewählt werden und wiedergewählt werden können. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausgehen, und kann Mitgliedervertreter bei grober Pflichtverletzung mit Zweidrittelmehrheit ausschließen.
Die Mitgliedervertretung ist als oberstes Organ die Vertretung der Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 Mitgliedern, die sie selbst wählt. Wählbar ist jedes Mitglied, das
- weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist
- und nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Gleichzeitig muss sie dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen Mitgliedervertreter gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung ausgeschlossen werden. Dafür ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Als wichtiger Grund gelten vor allem
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters
- oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt alle Mitglieder; sie entscheidet über Angelegenheiten, die über die Aufgaben des Vorstandes hinausgehen. Sie hat zwischen 21 und 33 selbst gewählte Mitglieder, die für sieben Jahre bestimmt werden und wiedergewählt werden können. Wer im Verein angestellt oder als Vertreter tätig ist oder an einem anderen Versicherungsunternehmen beteiligt ist, kann grundsätzlich nicht Mitgliedervertreter sein. Das Amt ist ehrenamtlich, wobei Auslagen ersetzt werden.
Häufige Fragen
Wie viele Personen gehören der Mitgliedervertretung an?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 Mitgliedern, die sie selbst wählt.
Für wie lange werden Mitgliedervertreter gewählt?
Sie werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss ist bei grober Verletzung der Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund möglich und erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Als wichtiger Grund gelten vor allem die Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an einem anderen Versicherungsunternehmen.
Wird das Amt des Mitgliedervertreters bezahlt?
Nein, das Amt ist ein Ehrenamt. Es werden lediglich Auslagen erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022