Wird ein Glasversicherungsvertrag bei der Ammerländer Versicherung VVaG vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur die Prämie für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Fällt das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weg, endet der Prämienanspruch mit der Kenntnis des Versicherers davon. Auch für Widerruf innerhalb von 14 Tagen, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie fehlendes versichertes Interesse ist geregelt, welcher Prämienteil oder welche Geschäftsgebühr zu zahlen ist.
Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, zahlt der Versicherungsnehmer nur für die Zeit, in der er tatsächlich Versicherungsschutz hatte. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen bekommt er den Prämienteil für die Zeit nach Zugang des Widerrufs zurück – unter bestimmten Voraussetzungen sogar mehr. Bei Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse ist jeweils geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt der Versicherer Prämie erhält oder ob er stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen kann.
Häufige Fragen
Muss ich die volle Jahresprämie zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Nein. Dem Versicherer steht nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie erstatten – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse von Anfang an gar nicht besteht?
Dann ist der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. War die Versicherung in Betrugsabsicht abgeschlossen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Bekommt der Versicherer bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung noch Prämie?
Ja. Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht ihm die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022