Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG muss die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn gezahlt werden – zahlt der Versicherungsnehmer nicht, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der bewirkten Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten.
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht – unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste beziehungsweise einmalige Prämie muss sofort nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn bezahlt werden. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, startet der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, der Versicherungsnehmer ist für die Nichtzahlung nicht verantwortlich.
Häufige Fragen
Wann muss die erste Prämie bezahlt werden?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der vereinbarte Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss, ist sie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem maßgebenden Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist.
Kann der Versicherer trotz Zahlungsverzug am Vertrag festhalten müssen?
Ja. Der Rücktritt des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Bis wann muss ich zahlen, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022