Beim Glasschutz der Ammerländer Versicherung VVaG gilt als Versicherungsort das im Versicherungsschein benannte Gebäude oder die dort genannten Räume eines Gebäudes. Für bewegliche Sachen greift der Versicherungsschutz ausschließlich innerhalb dieses festgelegten Versicherungsortes.
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an dem Ort, der im Versicherungsschein angegeben ist – also für das dort genannte Gebäude oder die dort genannten Räume. Ist auch der Schutz für bewegliche Sachen vereinbart, greift dieser nur, solange sich die Sachen innerhalb dieses Versicherungsortes befinden.
Häufige Fragen
Wo genau gilt der Versicherungsschutz?
Er gilt an dem Versicherungsort, also den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden oder Räumen von Gebäuden.
Sind bewegliche Sachen auch außerhalb des Versicherungsortes geschützt?
Nein. Wenn Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Wie erkenne ich, welcher Ort versichert ist?
Der Versicherungsort ergibt sich aus dem Versicherungsschein, in dem die betreffenden Gebäude oder Räume bezeichnet sind.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022