Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung tagt die Mitgliedervertreterversammlung ordentlich einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate, während außerordentliche Versammlungen einberufen werden, wenn Aufsichtsrat oder Vorstand dies beschließen oder mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter es schriftlich beantragt. Der Vorstand lädt schriftlich mit Zeit, Ort und Tagesordnung ein, über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll erstellt.
Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Aufsichtsrat oder der Vorstand beschließt dies.
- Mindestens 1/3 der gewählten Mitgliedervertreter beantragt dies schriftlich.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung trifft ihre Entscheidungen in Versammlungen, die es in ordentlicher und außerordentlicher Form gibt. Die ordentliche Versammlung findet jedes Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt und wird vom Vorstand schriftlich mit Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll angefertigt. Eine außerordentliche Versammlung kann durch Beschluss von Aufsichtsrat oder Vorstand oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der gewählten Mitgliedervertreter zustande kommen.
Häufige Fragen
Wie oft findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet jedes Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss dabei angegeben werden?
Der Vorstand beruft die Mitgliedervertreterversammlung schriftlich ein und gibt dabei Zeit, Ort und Tagesordnung an. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Wann kann eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung stattfinden?
Sie findet statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens 1/3 der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragen.
Wird über die Versammlung ein Protokoll geführt?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022