Bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung oder einem Verhandlungsergebnis der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung stehen mehrere Beschwerdewege offen: Verbraucher können sich an den kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an die Aufsichtsbehörde BaFin, den Rechtsweg beschreiten oder das interne Beschwerdemanagement des Versicherers kontaktieren.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder einem Verhandlungsergebnis nicht einverstanden, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Zusätzlich können Sie die Aufsichtsbehörde BaFin einschalten, den Rechtsweg nutzen oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers wenden.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Ihnen stehen insbesondere vier Wege offen: der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Kostet die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Zuständig für die Aufsicht des Versicherungsunternehmens ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer beschweren?
Ja. Unabhängig von den anderen Wegen können Sie sich jederzeit an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers in Westerstede wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022