Wann der Versicherungsschutz der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorbehaltlich der pünktlichen Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie. Verträge ab einem Jahr Laufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Darüber hinaus ist geregelt, welche Kündigungsfristen bei mehrjährigen Verträgen gelten, wie kurze Laufzeiten enden und was beim Wegfall des versicherten Interesses geschieht.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Dauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Laufzeiten über drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder eines folgenden Jahres mit dreimonatiger Frist kündigen. Verträge unter einem Jahr enden automatisch, und beim Wegfall des versicherten Interesses endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung sind die Regelungen zur Zahlung der Erst- oder Einmalprämie, insbesondere bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung bei einer der Vertragsparteien eingegangen ist.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022