Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Glas ist die Mitgliedervertreterversammlung beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – unabhängig davon, wie viele Mitgliedervertreter erscheinen. Beschlüsse fallen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, für bestimmte Entscheidungen gelten jedoch Zwei-Drittel- oder Drei-Viertel-Mehrheiten, und Wahlen erfolgen in der Regel per Stimmzettel.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter an.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Wird Einspruch erhoben, wird durch Stimmzettel abgestimmt.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Für bestimmte Beschlüsse gelten höhere Mehrheiten:
- Eine 2/3-Mehrheit ist erforderlich bei bestimmten Beschlüssen.
- Eine 3/4-Mehrheit ist erforderlich bei bestimmten Beschlüssen.
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird.
Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, findet eine zweite Wahl statt. Zur Wahl stehen dann die beiden Mitgliedervertreter, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Der Vorsitzende der Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung kann Entscheidungen treffen, sobald sie ordnungsgemäß einberufen wurde – die Anzahl der Anwesenden spielt für die Beschlussfähigkeit keine Rolle. Normalerweise reicht die einfache Mehrheit, für einzelne Beschlüsse braucht es aber eine Zwei-Drittel- oder Drei-Viertel-Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Wahlen laufen grundsätzlich per Stimmzettel; kommt keine absolute Mehrheit zustande, gibt es eine Stichwahl, und bei erneutem Gleichstand entscheidet das Los.
Häufige Fragen
Ab wann kann die Mitgliedervertreterversammlung überhaupt Beschlüsse fassen?
Sie ist beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde. Wie viele Mitgliedervertreter erscheinen, spielt dabei keine Rolle.
Welche Mehrheit ist für einen Beschluss nötig?
Grundsätzlich genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt. Für bestimmte Beschlüsse ist eine 2/3-Mehrheit, für andere eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
Was passiert bei einem Stimmengleichstand?
Bei einer Abstimmung gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei einer Wahl entscheidet bei Stimmengleichheit das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Wie wird abgestimmt und gewählt?
Abgestimmt wird durch Handzeichen; wird Einspruch erhoben, erfolgt die Abstimmung per Stimmzettel. Wahlen finden durch Stimmzettel statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Erreicht im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022