Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG wird eine Folgeprämie zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannten Zeitraums beim Versicherer eingeht. Wer in Verzug gerät, muss mit Schadenersatz, einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist, dem Verlust des Versicherungsschutzes und einer fristlosen Kündigung rechnen – eine spätere Zahlung kann die Kündigung noch unwirksam machen.
Fälligkeit
Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern. Dabei bestimmt er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Wurde die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden, gilt hierfür ein Monat nach Fristablauf.
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zu Beginn der jeweiligen Versicherungsperiode gezahlt werden und gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannten Zeitraums beim Versicherer eingeht. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer Schadenersatz verlangen und ihn kostenpflichtig in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen mahnen. Tritt danach ein Versicherungsfall ein und besteht weiterhin Verzug, ist der Versicherer leistungsfrei; außerdem darf er den Vertrag fristlos kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, wird die Kündigung unwirksam.
Häufige Fragen
Wann muss die Folgeprämie bezahlt werden?
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was passiert, wenn ich die Folgeprämie nicht rechtzeitig zahle?
Bei Verzug kann der Versicherer Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen. Zusätzlich kann er den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und dabei eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung setzen.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz bei Zahlungsverzug?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und besteht bei dessen Eintritt weiterhin Verzug mit Prämie, Zinsen oder Kosten, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei.
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb eines Monats nach der Kündigung – oder bei Verbindung mit der Fristbestimmung innerhalb eines Monats nach Fristablauf – gezahlt wird. Die Regelung zur Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon jedoch unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022