Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gilt eine Gefahrerhöhung als anzeigepflichtig, etwa wenn eine Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, ein Betrieb stillgelegt wird, ein Gebäude leer steht, ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder Art und Umfang eines Betriebes verändert wird – mit entsprechenden Folgen für den Versicherungsschutz.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere dann vorliegen, wenn:
- die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist;
- der Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt wird;
- das Gebäude dauernd oder vorübergehend leer steht;
- im Versicherungsort ein gewerblicher Betrieb aufgenommen wird;
- Art und Umfang eines Betriebes – gleich welcher Art – verändert wird, soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsversicherung vereinbart ist.
Folgen einer Gefahrerhöhung
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind gesondert geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Veränderungen an Wohnung, Gebäude oder Betrieb können das Risiko erhöhen und müssen dem Versicherer angezeigt werden. Dazu zählen etwa eine über 60 Tage unbewohnte Wohnung, ein stillgelegter Betrieb, ein leer stehendes Gebäude, die Aufnahme eines Gewerbebetriebs oder Änderungen an Art und Umfang eines Betriebes. Aus einer solchen Gefahrerhöhung ergeben sich für den Versicherungsnehmer bestimmte Folgen.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Gefahrerhöhung melden?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere vorliegen, wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, der Betrieb stillgelegt wird, das Gebäude leer steht, ein gewerblicher Betrieb aufgenommen wird oder Art und Umfang eines Betriebes verändert werden.
Ab wann gilt eine unbewohnte Wohnung als Gefahrerhöhung?
Wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen.
Spielt es eine Rolle, welche Art von Betrieb geführt wird?
Eine Veränderung von Art und Umfang eines Betriebes – gleich welcher Art – kann eine Gefahrerhöhung sein, soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsversicherung vereinbart ist.
Welche Folgen hat eine Gefahrerhöhung?
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in den Bedingungen gesondert geregelt und hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022