Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Glas führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und übernimmt dabei zentrale Aufgaben wie die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens sowie die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und Änderungen der Versicherungsbedingungen.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung
- die Anlegung des Vereinsvermögens
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um das Tagesgeschäft des Vereins. Er entscheidet über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, setzt Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung um, verwaltet das Vereinsvermögen, legt die Versicherungsbeiträge fest und kann die allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern. Aufgaben, die laut Satzung dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind, gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Kann der Vorstand die Versicherungsbeiträge festlegen?
Ja, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Gibt es Aufgaben, die der Vorstand nicht entscheiden darf?
Ja. Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Wer entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand im Rahmen der laufenden Geschäftsführung.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022