Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG wird der Versicherungsumfang jährlich an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst, sodass sich die Prämie zum 1. Januar entsprechend erhöht oder vermindert. Grundlage sind die Preisindizes des Statistischen Bundesamts; bei einer Erhöhung hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Entsprechend verändert sich die Prämie.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. In dieser Mitteilung ist der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz und die Prämie werden jährlich an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst. Grundlage sind die Preisindizes des Statistischen Bundesamts, die zum 1. Januar zu einer Erhöhung oder Verminderung der Prämie führen können. Wird der Versicherungsumfang und damit die Prämie erhöht, darf der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt ändert sich die Prämie?
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Woran orientiert sich die Anpassung der Prämie?
Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet, maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kann ich kündigen, wenn die Prämie erhöht wird?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbundenen Prämienanpassung kann der Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann muss der Versicherer über die Anpassung informieren?
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Prämienanpassung zugehen und ihn auf sein Kündigungsrecht hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022