Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich die Zahlung der Prämien nach der getroffenen Vereinbarung: Sie kann laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen oder als Einmalprämie im Voraus geleistet werden. Danach bemisst sich zugleich, wie lang die Versicherungsperiode ausfällt.
Je nach Vereinbarung werden die Prämien auf eine der folgenden Weisen gezahlt:
- durch laufende Zahlungen, und zwar monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- als Einmalprämie im Voraus
Die Versicherungsperiode richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung:
- Bei laufenden Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.
- Bei einer Einmalprämie entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer, jedoch höchstens einem Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Wie oft die Prämie gezahlt wird, hängt von der Vereinbarung ab: Möglich sind laufende Zahlungen in monatlichem, vierteljährlichem, halbjährlichem oder jährlichem Rhythmus oder eine Einmalprämie im Voraus. Der gewählte Zahlungsrhythmus bestimmt zugleich die Länge der Versicherungsperiode. Bei einer Einmalprämie gilt die vereinbarte Vertragsdauer, höchstens jedoch ein Jahr.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann die Prämie gezahlt werden?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich oder eine Einmalprämie im Voraus.
Wie lang ist die Versicherungsperiode bei laufenden Zahlungen?
Sie umfasst je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.
Was gilt für die Versicherungsperiode bei einer Einmalprämie?
Bei einer Einmalprämie entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer, höchstens jedoch einem Jahr.
Wann ist eine Einmalprämie zu zahlen?
Die Einmalprämie wird im Voraus gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022