Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion und Aufstand vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ebenso wenig gedeckt sind Schäden durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großschadensereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen kriegerische Ereignisse wie Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, außerdem innere Unruhen sowie Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn zusätzlich andere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Glasversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie werden Schäden durch innere Unruhen behandelt?
Schäden durch innere Unruhen sind nicht versichert – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn noch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Die Ausschlüsse greifen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022